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Wann haben Sie Anspruch auf Kostenersatz?

Grundsätzliches

Grundsätzlich können Sie vom Gegner das Honorar nach Rechtsanwaltstarifgesetz zurückfordern, wenn er durch sein Verhalten die Einschaltung des Rechtsanwaltes veranlasst hat.

  • Im Zivilprozess erhält die vollständig obsiegende Partei auch die tarifmäßigen Kosten für Ihren Anwalt ersetzt, im Vergleichsfall trägt üblicherweise jede Partei ihre eigenen Rechtsanwaltskosten, bei Prozessverlust sind neben den eigenen auch die Kosten des gegnerischen Rechtsanwaltes zu ersetzen.
  • Im Strafprozess erhält der Angeklagte bei Einstellung des Verfahrens oder bei einem Freispruch einen Kostenbeitrag von der Republik Österreich, der aber selten die vollen Rechtsanwaltskosten abdeckt.
  • In Verwaltungsverfahren und gerichtlichen Außerstreitverfahren trägt grundsätzlich die Partei die Kosten ihrer anwaltlichen Vertretung. Ein Ersatz ist ausnahmsweise möglich.
  • Im Vertragsrecht ist die freie Vereinbarung möglich, üblich ist z.B. bei Liegenschaftsübertragungen die Kostentragung durch den Käufer oder Beschenkten.

Das nicht unerhebliche Kostenrisiko können Sie durch den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung vermindern, wobei sie vor Vertragsabschluss die genaue Wahl der zu deckenden Risiken mit mir erörtern sollten.






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